Typische Antworten von Studiobetreiber:
siehe oben, sind aber nach gängiger Rechtssprechung die Höchstgrenze.

Kommt auf die Umstände an, vor Gericht ist jeder Fall ein Einzelfall.
Wenn der Richter davon überzeugt ist, das in deinem Fall jemand übervorteilt wurde können 2 Jahre auch als zulang bewertet werden.

Tip:
Versuch bei einem 2 Jahresvertrag einen kostenlosen Monat dazuzubekommen, klappt in der Regel problemlos und damit bist Du über der zumutbaren Grenze von 2 Jahren und kannst jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen