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Also.
Der Stuioleiter meinte ich müsse um kündigen zu können das angefangene Monat, sprich den März, bezahlen da eine Monatskarte teurer sei als der Monatspreis der Jahreskarte, wenn ich das mache kann ich natürlich kündigen.
Nun sagte mir ein Freund das die Dame am Empfang meinte man könne nach Ablauf der Mindestvertragsdauer jederzeit ohne jeglichen Aufpreis kündigen und die Leitung des Studios habe meine Anfrage falsch verstanden.
Also bin ich hingefahren und habe gekündigt, habe auf die Kündigung den Stempel des Stuios + eine Unterschrift erhalten, davon habe ich mir eine Kopie machen lassen.
Nachdem ich mich umgedreht habe um zur Tür rauszugehen (nach der Kündigung) meinte die Empfangsdame das die Buchhaltung meine Kündigung prüfen müsse um zu schauen ob diese in Ordung gehe.
Nun meine Frage, ich habe den Wisch bereits in der Hand, kann das Studio jetzt noch eine Gebphr verlangen und darauf beharren das die Kündigung nicht rechtens sei oder hat sich die Angelegenheit erleidgt da ich bereits die Kündigung in der Hand habe (gestempelt und unterschrieben)
mfG
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