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Vertragsbeendingung wegen umzug.
mein vertrag läuft noch bis februar, jetzt ziehe ich allerdings um, und immer zum studio zu fahren ist bei den benzinpreisen für mich nicht wirklich drin.
denkt ihr es besteht da die möglichkeit vorzeitig zu "kündigen"?
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Kommt darauf an was in Deinem Vertrag drin steht über Umzug.
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Vertragskündigung wegen Umzug
Wie Andi schon schrieb, schau in deinen Vertrag. Wie gross ist denn die Entfernung von deiner neuen Wohnung bis zum jetzigen Studio?
gruss
herm
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Kündigung
Vielleicht ein paar Urteile:
Außerordentliche Kündigung:
Mitglieder eines Sportstudios, die auf ärztlichen Rat nicht weiter trainieren sollen, dürfen fristlos kündigen und brauchen keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt (AZ: 32 C 3558/96-19) im Fall einer Kundin entschieden, die nach zwei Jahren im Fitnessstudio Gesundheitsprobleme bekommen und den Vertrag gekündigt hatte. Das Studio verlangte aber noch die ausstehende Beiträge und verwies auf die Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde. Diese Klausel ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteiligt, so die Richter.
Wichtig: Das Fitnessstudio darf den Kunden bei Krankheit nicht an einen speziellen Amtsarzt verweisen. Ebenso ist es unzulässig, den Kunden im Falle der Erkrankung zum Besuch der Sauna oder anderen, von ihm nicht gewünschten Kursen zu zwingen, um den Vertrag aufrecht zu erhalten. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man gleichfalls vorzeitig kündigen; ebenso, wenn das Fitnessstudio umzieht. Auch wer zur Bundeswehr einberufen wird, kann in der Regel kündigen. Das gleiche gilt nach Meinung einiger Gerichte, wenn nach Vertragsabschluss eine Schwangerschaft festgestellt wird. Andere Gerichte haben hier anerkannt, dass der Vertrag für die Zeit der Verhinderung beitragsfrei ruht und die vereinbarte Laufzeit entsprechend verlängert wird. Das AG Itzehoe (AZ: 56 C 1402/99) hat hier geurteilt, dass eine entsprechende Verlängerung für die Kundin "überraschend" sei und sie die Verlängerung nicht hinnehmen muss. ACHTUNG: Jedes Amtsgericht (AG) urteilt hier anders. Sie können sich zwar auf das Urteil berufen, die Erfolgsaussichten stehen jedoch eins zu eins.
Mich würde mal interessieren, ob Inhaber hier wirklich vor Gericht gehen. Meist geben Sie dem Mitglied das Gefühl, dass es für Sie als Betreiber alltäglich sei u. sie jederzeit dazu bereit sind den Sachverhalt vor Gericht zu klären.
Letztendlich sind es anscheind immer wieder die gleichen Fragen die hier auftauchen. Ob man den Vertrag bei Umzug kündigen kann, wenn man dem Betreiber ein Attest vorlegt usw.. Ich kann beide Seiten irgendwie verstehen aber sobald ein Mitlgied (das ist natürlich nicht überall so) aus seinem Vertrag raus will geht es los. Es werden Vertragsklauseln gesucht um dies möglichst zu verhindern. Warum?
Haben die Studiobetreiber Angst, dass es sich rumspricht, wie man aus einem Vertrag rauskommt in dem Studio? Bringt die Kündigung eines Mitgliedes solche wirtschaftlichen Einbussen mit sich? Interessiert es den Studiobetreiber ob sich diese Fälle vielleicht auch rumsprechen, so dass das Studio irgendwann den Ruf weg hat, bei jeder Kleinigkeit mit dem Anwalt zu drohen. Sollte man mit allen Mitteln versuchen diese Mitglieder wirklich zu halten oder hier nicht versuchen einen für beide Parteien akzeptablen Weg zu finden....
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@ Konvenienz
Hier gehts um das Prinzip, man kann über alles sprechen muss sich aber nicht verar.... lassen. Während die Mitglieder ihrerseits die Vertragsbedingungen stehts zu ihren gunsten auslegen, sollten die Betreiber anscheinend immer den kürzeren ziehen. So kann das nicht richtig sein! Ein Vertrag ist ein Vertrag (solange er gültigen Recht entspricht) und sollte von beiden Seiten entsprechend eingehalten werden. Ein Gefälligkeitsattest ist meines erachtens Betrug, vom Mitglied und vom Arzt!
Ausserdem gibt es inzwischen andere Urteile, die dies bestätigen.
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 Zitat von Andi
@ Konvenienz
Hier gehts um das Prinzip, man kann über alles sprechen muss sich aber nicht verar.... lassen. Während die Mitglieder ihrerseits die Vertragsbedingungen stehts zu ihren gunsten auslegen, sollten die Betreiber anscheinend immer den kürzeren ziehen. So kann das nicht richtig sein! Ein Vertrag ist ein Vertrag (solange er gültigen Recht entspricht) und sollte von beiden Seiten entsprechend eingehalten werden. Ein Gefälligkeitsattest ist meines erachtens Betrug, vom Mitglied und vom Arzt!
Ausserdem gibt es inzwischen andere Urteile, die dies bestätigen.
Sehr gut gesprochen. Beide Seiten sollten ihre Vereinbarung/Vertrag einfach einhalten und nicht versuchen den anderen zu übervorteilen.
Leider kommt es in diesem Forum immer vor, dass sowohl Mitglieder sich herausstehlen wollen, als auch dass Studiobesitzer das Mitglied ausnehmen wollen.
Meine Rechtsauffassung beruht auf dem was Andi geschrieben hat. Da brauche ich meistens kein Gericht dazu. Und beide sollten halt einen Vertrag abschliessen, mit dem alle zufrieden sind.
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In meinem Vertrag ist ein außerordentliches Kündigungsrecht bei einem Umzug enthalten, die Entfernung muss mehr als 30 km betragen.
Wenn nichts im Vertrag dazu steht, haben wohl etliche Gerichte eine Entfernung von 20 km ausreichen lassen.....
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