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Sportstudent/in
außerordentliche kündigung möglich?
hallo zusammen!
eines vorweg: nein, ich gehöre nicht zu der sorte trainierender, die nach ein paar monaten wieder aus ihrem studio-vertrag raus möchten, weil sie plötzlich merken, dass diese ganze trainierei nichts für sie ist!!
mein fall ist folgender: ich bin beruflich gezwungen, in eine andere stadt zu ziehen. mein neuer lebensmittelpunkt wird ca. 70km von meiner jetzigen wohnung entfernt liegen.
letztes jahr im märz habe ich einen 1,5 jahresvertrag abgeschlossen, welcher im august 2007 ausläuft. da ich nicht drei monate vor vertragsende gekündigt habe, verlängert sich dieser um 1 jahr. so weit, so gut.
ende juli 07 hab ich die zusage von meinem zukünftigen arbeitgeber bekommen und habe aus dem grund anfang august das gespräch mit meinem derzeitigen studiobesitzer gesucht. ergebnis: er will mich nicht so ohne weiteres aus meinem vertrag entlassen.
meiner meinung nach steht mir ein außerordentliches kündigungsrecht zu. ich war auch schon im internet aktiv und meine vermutungen wurden bestätigt.
gibt es aktuelle rechtssprechungen vom bhg oder aber von einem olg, was diese thematik betrifft? hierzu bin ich leider nicht fündig geworden.
ich finde es schade, dass der studiobesitzer so auf sturr schaltet, zumal wir uns bislang sehr gut verstanden haben und ich wahnsinnig gerne dort trainiert habe.
vielleicht kann mir ja jemand von euch noch ein paar tipps geben! wäre jedenfalls sehr dankbar!!
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Sportstudent/in
jetzt muss ich doch noch etwas dazu schreiben:
natürlich habe ich die sufu bemüht und natürlich bin ich fündig geworden. die ergebnisse sprechen ja eine deutliche sprache, nämlich die, dass in meinem fall ein sonderkündigungsrecht besteht.
was mich noch ein wenig irritiert, ist die aussage des studiobetreibers, dass die gerichte mittlerweile anders entscheiden würden und es oftmals als für den trainierenden zumutbar ansehen, dass dieser weiterhin beiträge bezahlt, obwohl er das studio nicht mehr nutzen kann.
aus dem grund bin ich beinahe schon verzweifelt auf der suche nach wirklich aktuellen rechtssprechungen (ideal wäre eben was vom bgh oder aber von einem olg).
ich möchte nochmals betonen, dass ich nur schweren herzens mein momentanes studio verlassen kann, denn in sachen wie z.b. trainingsatmosphäre ist es dort einmalig! auch würde ich am liebsten die angelegenheit wirklich "sauber" über die bühne bringen wollen, denn, wie gesagt, bislang sind der betreiber und ich bestens miteinander ausgekommen.
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Flex Leser
Kündige einfach schriftlich außerordentlich und warte auf eine Reaktion deines Besitzers. Falls du eine Einzugsermächtigung erteilt hast, widerrufe sie bei der Bank und beim Besitzer. dann warte einfach ab.
Rechtssprechung, die dein Sonderkündigungsrecht verneint, ist mir nicht bekannt. Lass dir doch einfach von deinem Besitzer das Gericht und das Aktenzeichen nennen. Ich denke, er wird Probleme bekommen, dir diese zu nennen, vermutlich handelt es sich nur um eine Schutzbehauptung. Ich würde es auf jeden Fall auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, aber ich denke nicht, dass dein Besitzer so weit gehen wird. Er hat halt einfach mal versucht, noch ein wenig länger Geld von dir zu kassieren.
Gruß Dieter
"Der Islam gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Diese Gotteslehre eines unmoralischen Beduinen, ist ein verwesender Kadaver, der unser Leben vergiftet." Mustafa "Atatürk" Kemal
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Fiese Fratze
 Zitat von fatmike
er will mich nicht so ohne weiteres aus meinem vertrag entlassen.
Muss er aber. Wie bereits geschrieben, schriftlich aufgrund Wohnortwechsel kündigen, Einzugsermächtigung entziehen, trotzdem eingehende Lastschriften zurückgeben.
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