Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Discopumper/in
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    Kündigung wegen Umzug für 4 Monate?

    Hallo,
    mein Vertrag im Studio läuft Ende September aus. Dann lief er insgesamt 24 monate, was die Grundgebühr etwas gedrückt hat. Ich muss zum ersten Juli beruflich für 4 Monate wegziehen und würde im neuen Wohnort (300km entfernt) einen Zweiwohnsitz anmelden. Hab jetzt zwei Fragen:
    1. Darf ich vorzeitig kündigen, obwohl es "nur" ein Zweitwohnsitz wird?
    2. Kann es sein, dass ich die Differenz zum 12-Monatsvertrag mit ~5€ mehr monatlicher Grundgebühr nachzahlen muss?

  2. #2
    Discopumper/in
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    welches währe dein Hauptwohnsitz? wo liegen deine Schriften?

    Ja die differenz müsstest du nach bezahlen da du durch den Längeren Vertrag einen Sonderpreis erhalten hast. Sonnst könnte ja jeder 24 Monate abschliessen und nach 12 Monaten künden wegen weggzug oder sonst wass, damit er den Günstigen Tarif erhält.

  3. #3
    60-kg-Experte/in
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    Ich würd dir die Möglichkeit lassen von einem Trainingsstopp gebrauch zu machen, oder auch eine neue Person für diese Monate zu bringen.

  4. #4
    Discopumper/in
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    ja das von Austriansport ist auch ne Möglichkeit, 4 Monate Timestop, bei mir sind schon 2 monate ohne Begründng inkl.

  5. #5
    Flex Leser
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    Gibt es denn immer noch 24 Monatsverträge? Hab mal gehört, dass die sittenwiederig sind?!

  6. #6
    60-kg-Experte/in
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    Zitat Zitat von Legomeister
    Gibt es denn immer noch 24 Monatsverträge? Hab mal gehört, dass die sittenwiederig sind?!
    Bei uns gibt es die.
    Aber sittenwiedrig?! - Leasingverträge dauern meist auch länger, Handyabos sind auch in der Länge. Eine Wohnung mietet man auch meist länger als nur 12 Monate.

    Was soll daran sittenwiedrig sein?!

  7. #7
    Discopumper/in
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    sittenwidrig ? also das einzige was bei 24Mt. Verträgen Sittenwidrig ist sind Verlängerngen die automatisch wider auf 24Mt gehen die müssen danach 12Monate betragen, hab da mal nen Gerichtsentscheid gelesen. Aber aus Deutschland, in der Schweiz geht das anderst.

  8. #8
    60-kg-Experte/in
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    Zitat Zitat von B.A.
    sittenwidrig ? also das einzige was bei 24Mt. Verträgen Sittenwidrig ist sind Verlängerngen die automatisch wider auf 24Mt gehen die müssen danach 12Monate betragen, hab da mal nen Gerichtsentscheid gelesen. Aber aus Deutschland, in der Schweiz geht das anderst.
    Hab gedacht, dass der Vertrag um die selbe Laufzeit verlängert werden kann automatisch, falls der Kunde nicht abmeldet.
    Würde aber eh immer nur Bargeld auf den Tisch legen und nicht vom Konto abbuchen lassen.

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