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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Kündigung Fitnessstudio

    Hallo,

    ich brauche dringend eure Hilfe!!
    Ich habe am 10.01.2005 einen Fitnessstudio Vertrag unterschrieben, den ich jetzt kündigen will. Allerdings gibt es ein ein Problem: In diesem 2 Jahres Vertrag steht drin, dass ich 6 Monate Kündigungsfrist einhalten muss. Mir wurde seitens der Leute im Studio gesagt, dass diese Kündigungsfrist rechtlich nicht erlaubt ist. Nun würde ich gerne wissen ob es tatsächlich ein Urteil gibt, indem eine Kündigungsfrist von 6 Monaten nicht vertretbar ist.
    Mir gefällt dieses Studio einfach nicht mehr und ich will einfach nur noch raus aus dem Vertrag, egal wie.
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

    Achja die Kündigung zum 31.12.2006 habe ich am 30.08.2006 abgegeben.


    n1ce

  2. #2
    75-kg-Experte/in
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    Soviel ich informiert bin, hat der Gesetzgeber die Kündigungsfrist auf 3 monate vor Ablauf beschränkt. Aber google mal, dann findest du bestimmt was.

    gruss
    herm

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    habe ich schon vergeblich, deswegen bitte ich auch hier um hilfe.

  4. #4
    Discopumper/in
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    Kündigungsfristen:
    Auch bei den Kündigungsfristen gibt es die unterschiedlichsten Vereinbarungen - sie reichen von 14 Tagen bis hin zu drei Monaten. Die meisten Gerichtsurteile sehen eine Kündigungsfrist von einem Monat als angemessen an, aber auch gegen eine dreimonatige Kündigungsfrist bestehen zum Teil keine Bedenken - pochen Sie jedoch auf eine einmonatige Kündigungsfrist. Unwirksam ist eine Regelung, wo dem Kunden jährlich nur ein bestimmter Termin eingeräumt wird, zu dem er mit einer Frist von sechs Wochen kündigen darf. AG Dortmund (AZ: 132 C 10555/98).

    Sollten Sie einen Vertrag mit unbestimmter Laufzeit abgeschlossen haben kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die beträgt je nach Qualifizierung des Vertrages als Dienst- oder Mietvertrag, ein oder drei Monate, wobei wie oben erwähnt, sie auf die einmonatige Kündigungsfrist bestehen sollten, da dies auch von den meisten Gerichten so gesehen wird.

    Der Zusatz, der eine Kündigung "per Einschreiben" vorschreibt ist rechtswidrig. Zwar kann der Betreiber eine schriftliche Kündigung verlangen, jede weitere Erschwernis ist aber unwirksam. Aus eigenem Interesse sollten Sie die Kündigung jedoch per Einschreiben schicken oder sich die Abgabe im Fitnessstudio bestätigen lassen, um den Zugang der Kündigung nachzuweisen.




    www.verbraucher-urteile.de - Vertragsrecht

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    vielen dank! das heißt also dass sie die Kündigung akzeptieren müssen, selbst wenn im Vertrag 6 Monate steht ?

  6. #6
    Discopumper/in
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    dem Urteil nach schon.
    Musst dich eben darauf berufen.

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