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  1. #1
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    Kündigung Mitgliedsvertrag Fitnessstudio

    Ich möchte meinen Fitnessstudiovertrag sofort kündigen und habe jetzt ein paar Fragen:

    1. Laut Aussage vom Geschäftsführer kann ich meinen Vertrag nur mit einer Frist von vier Wochen zum Monat November jeden Jahres kündigen. (habe aber den Vertrag gerade nicht vorliegen)
    Ist dies überhaupt legal? Es kursieren Gerichtsurteile und Forenbeiträge im Internet, in denen gesagt wird, dass das gegen geltendes AGB Recht verstößt und man einen Fitnessstudiovertrag mit einer Frist von 6 Wochen kündigen kann (vgl. Mietrecht). Kann mir jemand genaueres mitteilen? Paragraphen, Gerichtsurteile?

    2. Meine Arbeitszeiten haben sich seit einiger Zeit verändert und ich könnte erst sehr spät zum Training gehen. (Öffnungszeiten Fitnessstudio: 14:00 - 22:00) Soweit so gut, doch wenn man ab 20:00 Uhr in das Fitnessstudio geht, dann ist es dort wirklich sehr verraucht (auch im Trainingsbereich) und es erinnert an eine Kneipe!
    Ich selber bin Nichtraucher und finde es unverschämt, dass ich in einem verrauchten Fitnessstudio trainieren soll! Gerade beim Training atmet man tiefer ein um Luft zu bekommen und das ist nicht zumutbar für mich.

    Per Einschreiben habe ich eine Kündigung abgeschickt mit dem Vermerk der neuen Arbeitszeiten und der unzumutbaren Luft. Kurz darauf kam ein Brief zurück (ohne Einschreiben) mit der Bestätigung der Kündigung zum 01.11.2005 und ich soll den Restbetrag 10 x 45 Euro = 450 Euro bezahlen.
    Ich habe nicht geantwortet und nun kam ein weiterer Brief mit der Aufforderung 450Euro + 5 Euro Mahngebühren innerhalb von einer Woche zu bezahlen.
    Er kann doch nicht von mir den kompletten Betrag innerhalb von einer Woche verlangen. Er kann mir nicht einmal nachweisen, dass ich die Mahnung bekommen habe, oder ist das egal??

    Wie soll ich mich jetzt verhalten?
    Habe keine Rechtsschutzversicherung und möchte auch nicht unbedingt vor Gericht die Sache austragen.

  2. #2
    75-kg-Experte/in
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    Re: Kündigung Mitgliedsvertrag Fitnessstudio

    Zitat Zitat von pHaTMaN23
    Ich möchte meinen Fitnessstudiovertrag sofort kündigen und habe jetzt ein paar Fragen:

    1. Laut Aussage vom Geschäftsführer kann ich meinen Vertrag nur mit einer Frist von vier Wochen zum Monat

    vor Ablauf deiner Vertragsdauer zu kündigen(das ist so richtig)und auch rechtens.

    November jeden Jahres kündigen. (habe aber den Vertrag gerade nicht vorliegen)
    Ist dies überhaupt legal? Es kursieren Gerichtsurteile und Forenbeiträge im Internet, in denen gesagt wird, dass das gegen geltendes AGB Recht verstößt und man einen Fitnessstudiovertrag mit einer Frist von 6 Wochen kündigen kann (vgl. Mietrecht).

    Das ist Quatsch.Ich als Inhaber eines Studios kann dir das gegenteil sagen.

    Kann mir jemand genaueres mitteilen? Paragraphen, Gerichtsurteile?

    2. Meine Arbeitszeiten haben sich seit einiger Zeit verändert und ich könnte erst sehr spät zum Training gehen. (Öffnungszeiten Fitnessstudio: 14:00 - 22:00) Soweit so gut, doch wenn man ab 20:00 Uhr in das Fitnessstudio geht, dann ist es dort wirklich sehr verraucht (auch im Trainingsbereich) und es erinnert an eine Kneipe!

    das ist mit Sicherheit nicht von heute auf Morgen passiert und davon hast du mit Sicherheit mitbekommen als du den Vertragsabschluß machtest.
    Mit diesen hast du keinerlei Chance.

    Ich selber bin Nichtraucher und finde es unverschämt, dass ich in einem verrauchten Fitnessstudio trainieren soll! Gerade beim Training atmet man tiefer ein um Luft zu bekommen und das ist nicht zumutbar für mich.

    dann hättest du dort nicht abschließen dürfen.


    Per Einschreiben habe ich eine Kündigung abgeschickt mit dem Vermerk der neuen Arbeitszeiten und der unzumutbaren Luft. Kurz darauf kam ein Brief zurück (ohne Einschreiben) mit der Bestätigung der Kündigung zum 01.11.2005

    Weist du ganz ehrlich wie das für mich aussieht ohne das ich was damit zutun habe:" das du keinen Bock mehr hast dort zu trainieren" und dies wird sich der Betreiber auch denken und von daher ist es immer besser solche sachen direkt mit dem inhaber zu besprechen und nicht nur den Brief ins Postkästchen werfen und denken es hat sich alles erledigt.
    Er hat meines erachtens korrekt gehandelt aber dies hättest du auch anders bei ner persönlichen Besprechung haben können denke ich mir.

    und ich soll den Restbetrag 10 x 45 Euro = 450 Euro bezahlen.

    Das kann man machen aber ist nicht rechtens.

    Ich habe nicht geantwortet und nun kam ein weiterer Brief mit der Aufforderung 450Euro + 5 Euro Mahngebühren innerhalb von einer Woche zu bezahlen.

    Denke das ich mit obigen teil wo ich geschrieben habe nicht so unrecht liege weil er sonst vieleicht auch anders gehandelt hätte aber grundzipiell kann er es so nicht machen.
    Er meint es so das du nur rauskommst wenn du die gesmmten Kosten auf einmal zahlst das sich das dann erledigt hat für ihm.

    Er kann doch nicht von mir den kompletten Betrag innerhalb von einer Woche verlangen. Er kann mir nicht einmal nachweisen, dass ich die Mahnung bekommen habe, oder ist das egal??

    Wie soll ich mich jetzt verhalten?

    Mit ihm persönlich sprechen....

    Habe keine Rechtsschutzversicherung und möchte auch nicht unbedingt vor Gericht die Sache austragen.
    Ciao hanka

  3. #3
    75-kg-Experte/in
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    Also das mit der Kündigungsfrist ist so eine sache, befindest du dich noch in der vereinbarten erstlaufzeit?Wenn nicht kann es möglicherweise probs geben.Das mit den 450 euros ist mir schleierhaft.es sei denn du bist mit einem beitreag in verzug.

  4. #4
    60-kg-Experte/in
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    Dann soll dir deine Arzt bestätigen, daß es dir unmöglich ist das Studio unter diesen Bedingungen zu nutzen, da es zu einer zu großen Belastung deiner Gesundheit führen würde. Dein Arzt kann ja aufschreiben, daß du unter Atemproblemen leidest. Aus gesundheitlichen Gründen kannst du fristlos kündigen. Allerdings kostet dich das meisstens eine Gebühr.

  5. #5
    75-kg-Experte/in Avatar von Medusa
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    289

    Re: Kündigung Mitgliedsvertrag Fitnessstudio

    Zitat Zitat von pHaTMaN23
    Ist dies überhaupt legal? Es kursieren Gerichtsurteile und Forenbeiträge im Internet, in denen gesagt wird, dass das gegen geltendes AGB Recht verstößt und man einen Fitnessstudiovertrag mit einer Frist von 6 Wochen kündigen kann (vgl. Mietrecht). Kann mir jemand genaueres mitteilen? Paragraphen, Gerichtsurteile?
    Solltest Du hier das Wohnungsmietrecht meinen, bist Du falsch informiert. Hier beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

    Gruß

    Medusa

  6. #6
    75-kg-Experte/in
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    Jungs Jungs

    Zitat Zitat von Hard
    Dann soll dir deine Arzt bestätigen, daß es dir unmöglich ist das Studio unter diesen Bedingungen zu nutzen, da es zu einer zu großen Belastung deiner Gesundheit führen würde. Dein Arzt kann ja aufschreiben, daß du unter Atemproblemen leidest.

    sogen. Gefälligkeitsatteste sind nicht rechtswirksam und können jederzeit aufgrund Wunsch des Inhabers auf Prüfung eines Amtsarztes der neutral ist geprüft werden.
    Jeder Arzt wird sich hütten sowas auszustellen weil er im falle einer Anfechtung des inhabers vor gericht zu Aussage gezwungen werden kann und dies unter umständen Ärger bis zum Entzug der Ärztekonzession führen könnte.

    Aus gesundheitlichen Gründen kannst du fristlos kündigen.

    Das ist nicht richtig so. Der Inhaber kann dir für die dauer der ärztlichen Bestätigung den vertrag aussetzten was dich aber wiederum nicht von deiner Laufzeit beeinflußt.

    Allerdings kostet dich das meisstens eine Gebühr.
    Beste Methode ist immer noch mit dem inhaber sich anderweitig persönlich zu einigen.
    Sehr viele Inhaber haben Rechtschtuz oder Inkasso unternehmen die für sie arbeiten und da fallen erst mal ganz schöne kosten an und sollte keine Einigung in Sicht sein wird jeder Anwalt erkennen das es billiger ist den Beitrag zu bezahlen um nicht auf anderen kosten auch noch sitzen zu bleiben denn keiner arbeitet umsonst.

    Neuerdings ist es selbst so das es gerichtsurteile gibt wo der Inhaber recht bekommen hat wo Mitglieder sagen wir mal von München nach hamburg umgezogen sind und trotzdem nicht aus dem Vertrag gekommen sind.
    Werden sich darauf bereufen die Angeklagten und miot sicherheit auch erfolgreich sein.
    Dein handyvertrag kannst auch nicht schnell mal weil du 1Monat im Ausland bist stilllegen oder gar kündigen falls du übersiedeln solltest nach USA oder so....
    Wirst du 3 mal Angemahnt hast du wenn du pech hast nen Schufa eintrag und da frage ich mich ob sich das lohnt!!!!!!.

    Ciao hanka

  7. #7
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Re: Jungs Jungs

    Zitat Zitat von Hanka Plonner
    .... Gefälligkeitsatteste sind nicht rechtswirksam und können jederzeit aufgrund Wunsch des Inhabers auf Prüfung eines Amtsarztes der neutral ist geprüft werden.
    Aus gesundheitlichen Gründen kannst du fristlos kündigen.

    Das ist nicht richtig so. Der Inhaber kann dir für die dauer der ärztlichen Bestätigung den vertrag aussetzten was dich aber wiederum nicht von deiner Laufzeit beeinflußt.
    ....
    Neuerdings ist es selbst so das es gerichtsurteile gibt wo der Inhaber recht bekommen hat wo Mitglieder sagen wir mal von München nach hamburg umgezogen sind und trotzdem nicht aus dem Vertrag gekommen sind.
    Viel Halbwissen ohne Quellen. Sorry, aber damit hilft man nicht jedem.

    Hier mal ein paar Links:

    http://www.bongen.de/deutsch/mandant...hiv/news12.htm
    http://www.verbraucher-urteile.de/ve...ortstudio.html
    http://www.kanzlei-prof-schweizer.de...lssuche/01878/
    http://www.ra-kotz.de/fitnessclub.htm
    http://www.wengersky.de/fitnessstudi...ssstudio.shtml

    M.

    P.S. Hanka, deine Artikel lesen sich besser, wenn du die Quoteoptionen
    Code:
     [quote].......text...[/quote]
    benutzt.
    Dein Artikel war etwas schwer zu lesen, da sich die Quotes mit deinen Bemerkungen vermischen haben und man nicht erkennt, wer was geschrieben hat. Sollte keine Belehrung sein, aber ich habe das hier schon des Öfteren gesehen.[/quote]

  8. #8
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Re: Jungs Jungs

    Zitat Zitat von Hanka Plonner
    Beste Methode ist immer noch mit dem inhaber sich anderweitig persönlich zu einigen.
    Das ist auch meine Meinung.

    M.

  9. #9
    60-kg-Experte/in
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    @Hanka Plonner
    So ist das nicht ganz richtig. Wenn du in diesem Fall unter Atemwegsbeschwerden leidest bzw. es sich um ein chronisches und nicht um ein vorübergehendes Leiden, wie z.B. einen Knochenbruch, handelt, kannst du immer fristlos kündigen. Habe ich schon so gemacht, also wird es so sein!

    Wenn du mehr als 20km umziehst ist es meines Wissens nach immer möglich den Vertrag zu kündigen. Selbst wenn es in den AGBs anders drinstehen sollte. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten, z.B. Auslandssemester, kannst du den Vertrag auf Eis legen und die Zeit wird hinter drangehängt.

    Es wäre auch vollkommen unsinnig den Vertrag nicht kündigen zu können, wenn du z.B. von Bremen nach Frankfurt ziehst! Wenn es sich allerdings um einen Fitnesskette handelt, die auch in deinem neuen Ort eine Filiale hat, dann geht das glaube ich nicht.
    Man kann auch mal ganz intuitiv und mit menschlichem Verstand an die Sache gehen. Was dir logisch und gerecht vorkommt ist meißtens im Gesetz auch so geregelt. Schließlich wird der Verbraucher extra geschützt.

  10. #10
    Neuer Benutzer
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    @Hard
    Es gibt meines wissens ein urteil nachdem dir sogar 50 km zumutbar sind !

    Mitglieder bestehen immer auf ihre rechte und vergessen das sie auch pflichte haben !!!!!

    und wenn es um beiträge geht ist der preis ja immer viel zu hoch! Arbeitet Ihr eigentlich umsonst ??? aber von Studioinhabern erwartet ihr es anscheinend !

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