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  1. #1
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    Kündigung Fitnessstudio

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    ich wohne im Ruhrgebiet und will in die angrenzende Stadt umziehen, von meiner alten Adresse sind es maximal 15 km zur neuen Adresse. Kann ich in meinem Fitnesstudio in der Stadt, in der in jetzt noch wohne so einfach kündigen oder bezieht sich der Betreiber auf die "mind. 50 km-Klausel", so dass ich wohl oder übel noch in mein bisheriges Studio fahren muss?

    Danke für eure Antworten!

    Es grüßt der manicstreet!

  2. #2
    Sportbild Leser/in
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    Bei mir im Studio waren es sogar nur 21 km...

  3. #3
    Sportstudent/in Avatar von fatmike
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    diesen quatsch mit den 50km gibt es doch gar nicht. ich würde mit dem eigentümer reden.

  4. #4
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    die Klauseln gibt es durchaus,dies Klause ist aber ein entgegenkommen des Betreibers, ansonsten ist es ja nicht das Problem des Studios, wenn du umziehst, ansonsten hättes du eben erst nach dem Ablauf des Vertrages gekündigt.
    Mal so gesehen.
    Das viel sagen ok 50 km einfach = 100km wegen Training ist etwas arg, wenn einer die Ummeldebescheinigung bringt, geht das klar, ist fair.

  5. #5
    Sportbild Leser/in
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    Eine Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde, ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteilige, so die Rechtsprechung. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man vorzeitig kündigen, ebenso auch, wenn das Fitnessstudio umziehen würde.
    vgl. hierzu: LG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.1994 - 12 O 796/93; LG Dortmund, Urteil v. 08.11.1990 - 8 O 343/90 + Urteile v. 25.10.1990 - 8 O 318/90 + 8 O 223/90).

  6. #6
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    Danke HHai,

    das Urteil klingt sehr gut, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob der Fitnessstudio-Eigentümer mich so einfach ziehen lässt, da ich zwar in eine andere Stadt ziehe, aber nur in die nächstgelegene (neue Entfernung zum Studio rund 15 km), hier im Ruhrpott gehören die Städte ja fast zusammen und (da ich kein Auto habe) ÖPNV-mäßig auch recht gut verbunden sind.

    Sonst muss ich mir eben doch ein Attest vom Arzt holen...

  7. #7
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    he he ich hoffe der Studiobetreiber kann dein Posting hier lesen. Ist doch das allerletzte mit dem Attest.
    Aber zum Glück kommt man als Verbraucher heutzutage damit auch nicht mehr so leicht durch vor Gericht

  8. #8
    Discopumper/in
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    ich bin mit 16 Jahren schon 30km ins Studio gefahren, wo ist das Problem wenn jemand 15 km fahren muss?

    @manicstreet wenn die Verkehrsverbindung gut ist warum willst du dann kündigen?

  9. #9
    Sportbild Leser/in
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    hier noch ein interessanter Link,
    es wurde in einem Urteil sogar mal explizit auf die "50 km Klausel" eingegangen:
    http://www.vz-bawue.de/UNIQ121752619...nk213952A.html

    Außerdem können Verbraucher immer dann kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieses Recht kann durch Vertrag nicht wirksam ausgeschlossen werden. Wann ein solcher Kündigungsgrund vorliegt, beurteilen die Gerichte unterschiedlich. Beim Umzug in einen anderen Ort oder Stadtteil kommt man sofort aus dem Vertrag heraus, wenn das Fitnessstudio nur noch mit großem Aufwand erreicht werden kann (OLG Frankfurt, Urteil v. 5.12.1994, Az: 6 U 164/93). Etwas weitere oder schwierigere Anfahrtswege muss der Kunde aber in Kauf nehmen. Wird eine Kündigung nur bei „Umzug von mindestens 50 km Entfernung“ zugelassen, kann man die Klausel ignorieren (LG Düsseldorf, Urteil v. 7.11.1990, Az: 12 O 190/90).
    Es muss also im Einzelfall abgewogen werden,
    ob der Weg noch zumutbar ist oder nicht.
    Bei den derzeitigen Spritpreisen wären das aber gut zwischen 50 und 100 EUR die du an Spritkosten bei 3x Fitnessstudio in einem Monat hinlegen würdest.
    Ein ÖNV Ticket liegt sicher im gleichen Bereich.

    Ich würde einen Brief schreiben, freundlich aber bestimmt
    1) Kündigen aufgrund des wichtigen Grundes (Einschreiben)
    -> Widerrufen der Einzugsermächtigung
    2) auf die Urteile verweisen -> Klausel ungültig
    3) genau begründen warum es unzumutbar ist für dich dort weiter zu trainieren
    (Kosten, Zeitaufwand etc.)

    Dann wird der Studiobetreiber dich entweder
    a) Direkt aus deinem Vertrag lassen oder
    b) Die Kündigung ablehnen

    Wenn der Fall b) Eintritt kommt es dann darauf an wie viel Eier du hast,
    sprich Lastschrift zurückbuchen, (gerichtlichen) Mahnbescheiden widersprechen,
    evtl. mit Inkassobüros rumschlagen und am Schluss könnte halt wenn es ganz dumm läuft irgendwann die Gerichtsverhandlung kommen. Wenn dann eben festgestellt wird, dass der Weg doch zumutbar war kommt es halt ziemlich teuer.
    (es sei denn du hast ne Rechtsschutz)

  10. #10
    Discopumper/in
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    @HHai ne Rechtschutz zahlt meines wissens nur wenn du Vetragsrechtschutz mit dabei hast, ham die meisten Standart-Rechtschutzversicherungen aber nicht.

    Was is denn so schlimm wenn man mal 15 km zum trainieren fährt, die meisten Jahreskarten für den Nahverkehr gibts doch schon recht günstig.

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