@Peter

es geht aber hier nicht um Kündigungsfristen, sondern um Verlängerungsklauseln.

Und dazu steht in Deinem ersten Link:

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In Fitnessverträgen findet sich häufig die Regelung, dass sich der Vertrag um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit oder um einen bestimmten Zeitraum verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung von sechs Monaten hat der Bundesgerichtshof (Entscheidung vom 04.12.96 (AZ: XII ZR 193/95)) als wirksam angesehen.

Vertragsverlängerungen von mehr als sechs Monaten halten die meisten Richter für nicht zumutbar. Auf Grund der erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist jedoch zu befürchten, dass die Gerichte in Zukunft auch Verlängerungsfristen bis zu einem Jahr billigen werden. Allerdings darf die Verlängerungsfrist nicht länger sein als die Grundlaufzeit.

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