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  1. #1
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    nach vertragsende gehts gleich mit 6 monaten weiter

    hy ich hab nen 18 monatsvertrag der jetzt im oktober ausläuft! Problem in meinem Vertrag steht das wenn ich nicht 2 monate vor ablauf der 18 monate kündige sich der Vertrag um 6 monate wieder verlängert!

    Ich will da aber raus, ist denn das mit den 6 monaten normal?
    Was kann ich dagegen tun das ich trotzdem Spätestens im Januar da raus bin?

    Find das ne Frechheit mit dem 6 monaten.

    Gruss rob

  2. #2
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    Naja was heißt normal.

    Bei vielen Studios ist es so das es um 3 Monate verlängert wird.
    Du musst es so sehen, du hattest damals die AGB vom Studio (hoffentlich gelesen) und auch unterschrieben.Ergo auch akzeptiert.

    Jedes Studio hat ja seine eigenen AGB's und wenn dir die nicht gefallen, sollte man nicht unterschreiben *g*

  3. #3
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    ja stimmt schon nur vergisst man das nach ner zeit....tja und wo ich kündigung schreiben wollte war es schon zu spät ...man geht meist von normal aus aber naja was solls.

    Also werd ich wohl noch nen halbes jahr in dem seniorenstudio abhängen müssen ?

  4. #4
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    Soweit ich richtig informiert bin gilt eine Kündigungfrist von 1 monat. Und mit der Verlängerung das ist auch ein bischen wage. Google einfach mal.

  5. #5
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    Hallo,

    Verträge ab einem Jahr haben eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsende. Also kündigen und gut ist, egal was im Studio-Vertrag steht. Verlängerung wäre rechtens. (Gleich wie KFZ-Versicherung)

    Grüße,

    Peter


    (keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit und keine Haftung)

  6. #6
    75-kg-Experte/in
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    Zitat Zitat von vmaxPeter
    Verträge ab einem Jahr haben eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsende. Also kündigen und gut ist, egal was im Studio-Vertrag steht. Verlängerung wäre rechtens. (Gleich wie KFZ-Versicherung)
    Auch, wenn im Vertrag explizit die 3 oder 6 monatige Verlängerungsklausel drin ist ?
    Hast Du da irgendwo nen Link dazu ? Nicht dass ich kündigen will (fühl mich in meinem Laden eigentlich sauwohl) aber waere nice to know.

    Danke.

  7. #7
    75-kg-Experte/in
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    Vertragsverlängerung

    Ich machs mit neukunden folgendermaßen. Ich gehe vor Unterschrift alle Dinge des Vertrages mit dem Neukunden durch. Sprich Laufzeit, Kündigungmodalitäten, Verlängerung sowie die AGB's.
    Der kunde kann fragen gleich mit mir vor ort und stelle klären. Bei ganz pingeligen Kunden gebe ich den Vertrag ausgefüllt auch vorher mit und er kann ihn sich zu Hause in ruhe durchlesen. offene Fragen werden dann beim nächsten Training geklärt.
    So kann aber keiner hinterher sagen, er hätte dieses oder jenes nicht gewusst. Jedes seriöse Studio sollte sich heute mit eigenen AGB's nach dem Gesetz richten, dann hat man im Grunde genommen ziemlich wenig probleme.

    gruss
    herm

  8. #8
    Eisenbeißer/in
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    Zitat Zitat von vmaxPeter
    Hallo,

    Verträge ab einem Jahr haben eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsende. Also kündigen und gut ist, egal was im Studio-Vertrag steht. Verlängerung wäre rechtens. (Gleich wie KFZ-Versicherung)

    Grüße,

    Peter


    (keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit und keine Haftung)
    Wie bei der Kfz-Versicherung???? Kfz-Versicherungen sind einjährige Verträge und haben deshalb eine Kündigungsfrist von einem Monat. Hier geht es aber um einen 18 Monatsvertrag - somit Laufzeit über einem Jahr. Hier sind die allgemeinen Kündigungsfristen nunmal 3 Monate vor Ablauf. Ich bin der Meinung (soll nicht heißen das es hundert-prozentig richtig ist) das eine 3 monatige Kündigungsfrist bei überjährigen Verträgen im allgemeinen Vertragsrecht geregelt ist. In AGB's kann jeder die allgemeinen Rechte in spezielle Rechte umwandeln. Bedingung ist, daß es keine Nachteile haben darf. Der Studiobetreiber hat die Kündigungsfrist also sogar um einen Monat verkürzt = kein Nachteil für den Kunden - also rechtens. Wie es allerdings mit der Verlängerung aussieht, da bin ich überfragt. Bei Versicherungen verlängert sich der Vertrag bei nicht rechtzeitiger Kündigung (3 Monate vor Ablauf - da meist mehrjährige Verträge) automatisch um 1 Jahr. Bei uns im Studio ist es so, ist ein Vertrag ausgelaufen, kann ich zum Ende des nächsten Monats immer kündigen.

    Die Frage ist einfach, wenn die Sache mit Kündigung und Verlängerung des Vertrages so in den AGB's festgehalten ist, ob man da überhaupt ne Möglichkeit hat???? Denn wer lesen kann ist klar im Vorteil - dafür schließt man ja schließlich Verträge!

  9. #9
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    Hallo Latto,

    deswegen habe ich auch geschrieben Verträge AB einem Jahr.

    Sicher bist du meiner Meinung das 18 Monate mehr als ein Jahr sind.

    KFZ Versicherungsverträge sind mit 1 Monat Kündigungsfrist kündbar, nicht mit 3 Monaten.

    Fitness- Studio:

    Geht man von einem Dienstvertrag aus, gilt die 14 tägige Kündigungsfrist.

    Anderslautende Meinungen sprechen von einem Mietvertrag mit 3 Monaten.

    Nach meiner Rechtsauffassung handelt es sich jedoch um einen Dienstvertrag und nach überwiegender Meinung der Gerichte auch.

    Weiteres aus:
    http://www.verbraucherzentrale-bayer...nk193585A.html

    "Kündigungsfristen
    In Fitnessverträgen finden sich häufig Klauseln wie "Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf per Einschreiben gekündigt, so verlängert er sich ...". Diese Klausel ist aus folgendem Grund unwirksam: Der Betreiber eines Fitness-Studios darf zwar verlangen, dass der Vertrag vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Jede weitere Erschwernis ("per Einschreiben") ist aber verboten. Wer seinen Trainingsvertrag zum festgelegten Vertragsende kündigen möchte, sollte dies dennoch per Einwurf-Einschreiben tun. Dann kann nämlich bewiesen werden, dass die Kündigung tatsächlich angekommen ist. Das Geld für ein Einschreiben kann man sich sparen, wenn man sich den Empfang auf einem Exemplar des Kündigungsschreibens vom Fitness-Studio bestätigen lässt.

    Weiterhin sind die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten. Diese richten sich eigentlich danach, ob man den Vertrag überwiegend als Dienstvertrag oder Mietvertrag einordnet. Es ergäbe sich dann eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende oder von drei Monaten. Die Gerichte machen es sich einfach und gehen ohne genaue rechtliche Einordnung des Vertrages davon aus, dass eine Kündigungsfrist von einem Monat angemessen ist. Längere Kündigungsfristen wurden von einigen Gerichten schon beanstandet. Nach anderer Auffassung sollen Kündigungsfristen bis zu drei Monaten zulässig sein.

    Ist eine Kündigungsfrist zwischen einem Monat und drei Monaten streitig, sollten Sie kein Prozessrisiko eingehen. Klauseln im Kleingedruckten, die Kündigungsfristen von mehr als drei Monaten vorsehen, sind aber auf jeden Fall unwirksam."


    Grüße,

    Peter


    (keine Rechtsberatung, keine Gewähr auf Richtigkeit, keine Haftung)

  10. #10
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    und noch mehr.....

    http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/T...r%C3%A4ge.aspx


    Gerichte haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten wegen un- angemessener Benachteiligung als zu lang angesehen (OLG Hamm NJW-RR 1992, 444)

    googelt doch einfach:

    Kündigungsfriste Fitnessstudio


    Grüße,

    Peter

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