hier noch ein interessanter Link,
es wurde in einem Urteil sogar mal explizit auf die "50 km Klausel" eingegangen:
http://www.vz-bawue.de/UNIQ121752619...nk213952A.html

Außerdem können Verbraucher immer dann kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieses Recht kann durch Vertrag nicht wirksam ausgeschlossen werden. Wann ein solcher Kündigungsgrund vorliegt, beurteilen die Gerichte unterschiedlich. Beim Umzug in einen anderen Ort oder Stadtteil kommt man sofort aus dem Vertrag heraus, wenn das Fitnessstudio nur noch mit großem Aufwand erreicht werden kann (OLG Frankfurt, Urteil v. 5.12.1994, Az: 6 U 164/93). Etwas weitere oder schwierigere Anfahrtswege muss der Kunde aber in Kauf nehmen. Wird eine Kündigung nur bei „Umzug von mindestens 50 km Entfernung“ zugelassen, kann man die Klausel ignorieren (LG Düsseldorf, Urteil v. 7.11.1990, Az: 12 O 190/90).
Es muss also im Einzelfall abgewogen werden,
ob der Weg noch zumutbar ist oder nicht.
Bei den derzeitigen Spritpreisen wären das aber gut zwischen 50 und 100 EUR die du an Spritkosten bei 3x Fitnessstudio in einem Monat hinlegen würdest.
Ein ÖNV Ticket liegt sicher im gleichen Bereich.

Ich würde einen Brief schreiben, freundlich aber bestimmt
1) Kündigen aufgrund des wichtigen Grundes (Einschreiben)
-> Widerrufen der Einzugsermächtigung
2) auf die Urteile verweisen -> Klausel ungültig
3) genau begründen warum es unzumutbar ist für dich dort weiter zu trainieren
(Kosten, Zeitaufwand etc.)

Dann wird der Studiobetreiber dich entweder
a) Direkt aus deinem Vertrag lassen oder
b) Die Kündigung ablehnen

Wenn der Fall b) Eintritt kommt es dann darauf an wie viel Eier du hast,
sprich Lastschrift zurückbuchen, (gerichtlichen) Mahnbescheiden widersprechen,
evtl. mit Inkassobüros rumschlagen und am Schluss könnte halt wenn es ganz dumm läuft irgendwann die Gerichtsverhandlung kommen. Wenn dann eben festgestellt wird, dass der Weg doch zumutbar war kommt es halt ziemlich teuer.
(es sei denn du hast ne Rechtsschutz)