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Re: Kündigung Mitgliedsvertrag Fitnessstudio
 Zitat von pHaTMaN23
Ich möchte meinen Fitnessstudiovertrag sofort kündigen und habe jetzt ein paar Fragen:
1. Laut Aussage vom Geschäftsführer kann ich meinen Vertrag nur mit einer Frist von vier Wochen zum Monat
vor Ablauf deiner Vertragsdauer zu kündigen(das ist so richtig)und auch rechtens.
November jeden Jahres kündigen. (habe aber den Vertrag gerade nicht vorliegen)
Ist dies überhaupt legal? Es kursieren Gerichtsurteile und Forenbeiträge im Internet, in denen gesagt wird, dass das gegen geltendes AGB Recht verstößt und man einen Fitnessstudiovertrag mit einer Frist von 6 Wochen kündigen kann (vgl. Mietrecht).
Das ist Quatsch.Ich als Inhaber eines Studios kann dir das gegenteil sagen.
Kann mir jemand genaueres mitteilen? Paragraphen, Gerichtsurteile?
2. Meine Arbeitszeiten haben sich seit einiger Zeit verändert und ich könnte erst sehr spät zum Training gehen. (Öffnungszeiten Fitnessstudio: 14:00 - 22:00) Soweit so gut, doch wenn man ab 20:00 Uhr in das Fitnessstudio geht, dann ist es dort wirklich sehr verraucht (auch im Trainingsbereich) und es erinnert an eine Kneipe!
das ist mit Sicherheit nicht von heute auf Morgen passiert und davon hast du mit Sicherheit mitbekommen als du den Vertragsabschluß machtest.
Mit diesen hast du keinerlei Chance.
Ich selber bin Nichtraucher und finde es unverschämt, dass ich in einem verrauchten Fitnessstudio trainieren soll! Gerade beim Training atmet man tiefer ein um Luft zu bekommen und das ist nicht zumutbar für mich.
dann hättest du dort nicht abschließen dürfen.
Per Einschreiben habe ich eine Kündigung abgeschickt mit dem Vermerk der neuen Arbeitszeiten und der unzumutbaren Luft. Kurz darauf kam ein Brief zurück (ohne Einschreiben) mit der Bestätigung der Kündigung zum 01.11.2005
Weist du ganz ehrlich wie das für mich aussieht ohne das ich was damit zutun habe:" das du keinen Bock mehr hast dort zu trainieren" und dies wird sich der Betreiber auch denken und von daher ist es immer besser solche sachen direkt mit dem inhaber zu besprechen und nicht nur den Brief ins Postkästchen werfen und denken es hat sich alles erledigt.
Er hat meines erachtens korrekt gehandelt aber dies hättest du auch anders bei ner persönlichen Besprechung haben können denke ich mir.
und ich soll den Restbetrag 10 x 45 Euro = 450 Euro bezahlen.
Das kann man machen aber ist nicht rechtens.
Ich habe nicht geantwortet und nun kam ein weiterer Brief mit der Aufforderung 450Euro + 5 Euro Mahngebühren innerhalb von einer Woche zu bezahlen.
Denke das ich mit obigen teil wo ich geschrieben habe nicht so unrecht liege weil er sonst vieleicht auch anders gehandelt hätte aber grundzipiell kann er es so nicht machen.
Er meint es so das du nur rauskommst wenn du die gesmmten Kosten auf einmal zahlst das sich das dann erledigt hat für ihm.
Er kann doch nicht von mir den kompletten Betrag innerhalb von einer Woche verlangen. Er kann mir nicht einmal nachweisen, dass ich die Mahnung bekommen habe, oder ist das egal??
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Mit ihm persönlich sprechen....
Habe keine Rechtsschutzversicherung und möchte auch nicht unbedingt vor Gericht die Sache austragen.
Ciao hanka
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