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@Hanka Plonner
So ist das nicht ganz richtig. Wenn du in diesem Fall unter Atemwegsbeschwerden leidest bzw. es sich um ein chronisches und nicht um ein vorübergehendes Leiden, wie z.B. einen Knochenbruch, handelt, kannst du immer fristlos kündigen. Habe ich schon so gemacht, also wird es so sein!
Wenn du mehr als 20km umziehst ist es meines Wissens nach immer möglich den Vertrag zu kündigen. Selbst wenn es in den AGBs anders drinstehen sollte. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten, z.B. Auslandssemester, kannst du den Vertrag auf Eis legen und die Zeit wird hinter drangehängt.
Es wäre auch vollkommen unsinnig den Vertrag nicht kündigen zu können, wenn du z.B. von Bremen nach Frankfurt ziehst! Wenn es sich allerdings um einen Fitnesskette handelt, die auch in deinem neuen Ort eine Filiale hat, dann geht das glaube ich nicht.
Man kann auch mal ganz intuitiv und mit menschlichem Verstand an die Sache gehen. Was dir logisch und gerecht vorkommt ist meißtens im Gesetz auch so geregelt. Schließlich wird der Verbraucher extra geschützt.
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