Zitat Zitat von roidvictim
gefälligkeitsattest soll erstmal nachgewiesen werden-ist unmöglich

natürlich kann man handyvertrag vorzeitig kündigen wegen umzug in usa-§314(1)BGB

wer raus will kommt auch raus.
also mein Mann verkauft Handys und von daher kann er aus Erfahrenswerten mitreden.

Beispiel: Italienischer Kunde geht zurück nach Italien und hat deutschen Handyvertrag.
Generell kein Problem aber er muß eine Abmeldebescheinigung seines Wohnorts und gleichzeitig ne Wohnungsanmeldung in Italien vorlegen und "Jetzt kommst" gegen Ablöse der restlichen Monatsbeiträge usw. kann er vorzeitig den Vertrag still legen.

Kann ich schwarz auf weiß belegen von einen der größten Mobilfunkanbieter.

Ciao Hanka