ist eine benachteiligung des kunden.entsprechende agb-klauseln sind da unwirksam. es gibt den 314 BGB ja nicht umsonst. der punkt ist,dass jedes unternehmen auf die unwissenheit der kunden spekuliert und ihm drohungen,mahnungen und §§ um die ohren haut,nur um ihm das geld aus den taschen zu ziehen.Zitat von Hanka Plonner
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