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Hier ein kurzer Auszug aus einem Schriftstück meines Anwaltes an das Münchner Amtsgericht (Az 232 C 2007/97) aus dem Februar 1997:
"Der Vertrag zwischen Klägerin und Beklagtem vom 24.4.1993 sieht in Ziffer 7 eine automatische Verlängerungsklausel um 12 Monate vor, falls nicht 3 Monate vor Ablauf der Mitgliedsdauer schriftlich die Kündigung erklärt wird.
Diese Verlängerungsklausel ist nach $ 11 Ziffer 12 c, § 9 AGBG unwirksam, da nach der Rechtsprechung bei Fitnessvertägen die Höchstbindungsdauer auf 6 monate zu veranschlagen ist (Palandt AGBG 11 Randziffer 76 und 79, sowie 80 und 81) Danach gilt Nr. 12 c für die erste Kündigung, sowie auch für verlängerte Laufzeiten. (Landgericht Hamburg, NJW RR 88, 317, Landgericht Frankfurt/Main NJW RR 91, 184, Landgericht Darmstadt NJW RR 91, 1016, sowie Landgericht Düsseldorf NJW RR 92, 55)."
Allerdings solltest du alles nochmal nachkontrollieren - für die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Zitate übernehme ich keine Garantie.
Ich hatt damals in München beim Vitalis gekündigt, nachden die plötzlich den Studiocharakter geändert hatten. Die Freigewichte wurden drastisch reduziert, so dass ich am Schluss nicht einmal mehr Kniebeugen machen konnte, wenn jemand anderes Scheiben benutz hat.
Ich verstehe, wenn jemand ein anderes Publikum möchte, das nur einmal in der Woche trainiert, den Saunabereich bezahlt und anschliessend ins Restaurant geht. Leute, die 5 Tage in der Woche trauinieren, einen günstigen Tarif (da ohne Sauna) haben und keine Speisen und Getränke konsumieren bringen nicht genug gewinn.
Es war nur schade, dass man mich damals nicht aus den Vetrag lassen wollte.
Ich habe gekündigt und die Überweisungen stoppen lassen.
Anschliessend ging das Vitalis vor Gericht und verlor.
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