Ergebnis 1 bis 10 von 26

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Eisenbeißer/in
    Registriert seit
    24.01.2009
    Beiträge
    640
    verstehe ich das richtig, du hast die faustschläge mit deiner nase pariert um die alte zu beeindrucken?


  2. #2
    Neuer Benutzer Avatar von Viktini
    Registriert seit
    23.02.2011
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    4
    Zitat Zitat von jiggy siggy
    verstehe ich das richtig, du hast die faustschläge mit deiner nase pariert um die alte zu beeindrucken?

    eig. nicht, hab mehr an meine neuen dicken felgen gedacht mit der ich an seinem haus vorbei fahren werde

  3. #3
    Tiger91
    Gast
    Eigentlich könntest du ihn schon anzeigen, da er ja in dein körperliches Wohl eingegriffen hat (also dich verletzt hat). Wenn er dir dreimal ins Gesicht geschlagen hat und du Zeugen hast, die das bestätigen und auch noch sagen, dass du geblutet hast hat er schlechte Karten.

    Jetzt aber mal meine Meinung dazu, als jemand der von seiner damaligen Freundin mehrmals betrogen wurde:
    Du willst wirklich jemanden anzeigen, den es ankotzt, dass irgendein besoffener Kerl mit seiner Freundin tanzt? Und dann muss der sich dann auch noch provozieren lassen von dir, indem du seiner Freundin auch noch zuzwinkerst??
    Der hatte ja wohl Recht dir eine zu zentrieren!
    Versetz dich mal in seine Situation.

    Abgesehen davon lässt man sich nicht schlagen und rennt dann zu Polizei. Entweder seinen Fehler einsehen und denken, dass mans verdient hat oder zurückschlagen.

    Also lass die Anzeige....

  4. #4
    Gesperrt
    Registriert seit
    29.07.2010
    Beiträge
    1.226
    Herrlich diese Teeniegeschichten

  5. #5
    Sportstudent/in Avatar von TotaleKante
    Registriert seit
    11.04.2010
    Beiträge
    1.249
    Lässt sich dreima eine reinpfeffern, um ne Tusse zu beeindrucken, die hat ihren Macker der dich vermöbelt hat sicher in Naturalien belohnt, weil er sie so toll beschützt hat... , auf der Tanzfläche einen auf cool machen und jetzt jammer wegen der scheppen Nase wasn failguy
    "One Man Army"

  6. #6
    Eisenbeißer/in Avatar von anndron
    Registriert seit
    30.01.2008
    Beiträge
    504
    Hast zwar die Schläge verdient, dennoch war es schwere Körperverletzung. Ehrencodex hin oder her.

    ..aber wie gesagt: verdient haste se.

  7. #7
    Eisenbeißer/in Avatar von -Mr.Harris-
    Registriert seit
    08.02.2009
    Beiträge
    668
    Zitat Zitat von anndron
    dennoch war es schwere Körperverletzung.
    nein, versuchter totschlag

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