Zitat Zitat von Pathologist Beitrag anzeigen
Die Geldforderung ist dreist, klar. Dennoch ist der Käufer mAn im Recht. Er hat bereits alle Bankdaten erhalten und der Verkäufer schreibt "geht klar, machen wir so", also überweist er das Geld. Für mich ist das eine klare Zusage, d.h. ein Kaufvertrag ist entstanden. Immerhin sind Bankdaten ja sensible Daten, die man nicht wild in der Gegend verteilt, sondern nur in der Absicht, einen Kauf abzuschließen.

Diesen entstandenen Kaufvertrag könnte der Käufer nun mit Anwalt durchsetzen, wenn er will.
wenn du kein Eigentum an ner Sache hast kannst hundert mal schreiben "Geht klar", kommt trotzdem kein KV zustande