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Gesperrt
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Pathologist
Die Geldforderung ist dreist, klar. Dennoch ist der Käufer mAn im Recht. Er hat bereits alle Bankdaten erhalten und der Verkäufer schreibt "geht klar, machen wir so", also überweist er das Geld. Für mich ist das eine klare Zusage, d.h. ein Kaufvertrag ist entstanden. Immerhin sind Bankdaten ja sensible Daten, die man nicht wild in der Gegend verteilt, sondern nur in der Absicht, einen Kauf abzuschließen.
Diesen entstandenen Kaufvertrag könnte der Käufer nun mit Anwalt durchsetzen, wenn er will.
wenn du kein Eigentum an ner Sache hast kannst hundert mal schreiben "Geht klar", kommt trotzdem kein KV zustande
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to hell with god
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von LP22
wenn du kein Eigentum an ner Sache hast kannst hundert mal schreiben "Geht klar", kommt trotzdem kein KV zustande
Offensichtlich hatte er ja die Erlaubnis, das Ding zu verkaufen. Wie soll der Käufer da durchblicken? Austausch der Bankdaten plus "Geht klar" sind für mich ziemlich eindeutig.
Naja, wahrscheinlich käme bei 3 Verhandlungen dazu 3x was unterschiedliches raus.
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Sportrevue Leser
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Pathologist
Offensichtlich hatte er ja die Erlaubnis, das Ding zu verkaufen. Wie soll der Käufer da durchblicken? Austausch der Bankdaten plus "Geht klar" sind für mich ziemlich eindeutig.
man braucht nichtmal die erlaubnis, um etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. wenn ich jetzt nen fernseher von dir leihe, dann kann ich den an der nächsten ecke verkaufen. der fernseher gehört (da eigentum) dann nichtmehr dir. fertig. du kannst dann nur schadensersatz von mir verlangen, den fernseher bekommst du aber niemals zurück. anders wäre es, wenn ich ihn dir geklaut hätte.
hier ist wiedermal viel zu viel gefährliches halbwissen im spiel.
der kaufvertrag wurde abgeschlossen. "geht klar" war die annahme des angebotes
Die Ebay Auktion lief im Hintergrund weiter, ich sagte erst wenn Geld da ist beende ich.
das ist unerheblich, ob du die auktion noch weiterlaufen lässt oder nicht.
Nun passte der Betrag meinen Eltern doch nicht,
auch unerheblich. dann können deine eltern dich auf schadensersatz verklagen
der Interessent hatte aber zwischenzeitlich schon 500 Euro Anzahlung überwiesen obwohl ausgemacht war das Geld bei Kauf voll zu überweisen, da Bargeschäfte in der Höhe für mich unseriös sind. (telefonisch)
kaufvertrag wurde schon abgeschlossen. was du meinst ist die eigentumsübertragung, die tangiert aber nicht den kaufvertrag
wenns andersrum wäre: du hättest kein höhere angebot erhalten, er würde kneifen, dann wärest du angepisst und würdest fragen, wass man da noch machen kann. und jeder hier würde sagen "klar, schadensersatz ist drinne".
oder wenn du der käufer wärest würde hier auch jeder sagen, dass du im recht bist
Geändert von Meister Popper (04.01.2013 um 17:39 Uhr)
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to hell with god
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Meister Popper
man braucht nichtmal die erlaubnis, um etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. wenn ich jetzt nen fernseher von dir leihe, dann kann ich den an der nächsten ecke verkaufen. der fernseher gehört (da eigentum) dann nichtmehr dir. fertig. du kannst dann nur schadensersatz von mir verlangen, den fernseher bekommst du aber niemals zurück. anders wäre es, wenn ich ihn dir geklaut hätte.
Ah okay, das ist interessant zu wissen. Dein letzter Absatz trifft den Nagel jedenfalls auf den Kopf.
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AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
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BBszene Kenner
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Meister Popper
man braucht nichtmal die erlaubnis, um etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. wenn ich jetzt nen fernseher von dir leihe, dann kann ich den an der nächsten ecke verkaufen. der fernseher gehört (da eigentum) dann nichtmehr dir. fertig.
wie kommst du auf sowas?
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Eisenbeißer/in
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Mark83
wie kommst du auf sowas?
meister popper hat damit recht!
somit soll der dritte (käufer des geliehenen fernsehers, vorausgesetzt er wusste nicht, dass er geliehen war) geschützt werden.
person 1 (die die den fernseher verliehen hat), hat dann 'nur' noch anspruch auf schadenersatz von person 2.
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BBszene Kenner
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von conrown
meister popper hat damit recht!
somit soll der dritte (käufer des geliehenen fernsehers, vorausgesetzt er wusste nicht, dass er geliehen war) geschützt werden.
person 1 (die die den fernseher verliehen hat), hat dann 'nur' noch anspruch auf schadenersatz von person 2.
und mit welcher Logik ist es beim Diebstahl anders?
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to hell with god
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Mark83
und mit welcher Logik ist es beim Diebstahl anders?
Der Käufer kauft dann Hehlerware und das darf man schliesslich nicht.
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Gesperrt
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Meister Popper
man braucht nichtmal die erlaubnis, um etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. wenn ich jetzt nen fernseher von dir leihe, dann kann ich den an der nächsten ecke verkaufen. der fernseher gehört (da eigentum) dann nichtmehr dir. fertig. du kannst dann nur schadensersatz von mir verlangen, den fernseher bekommst du aber niemals zurück. anders wäre es, wenn ich ihn dir geklaut hätte.
hier ist wiedermal viel zu viel gefährliches halbwissen im spiel.
der kaufvertrag wurde abgeschlossen. "geht klar" war die annahme des angebotes
Die Ebay Auktion lief im Hintergrund weiter, ich sagte erst wenn Geld da ist beende ich.
das ist unerheblich, ob du die auktion noch weiterlaufen lässt oder nicht.
Nun passte der Betrag meinen Eltern doch nicht,
auch unerheblich. dann können deine eltern dich auf schadensersatz verklagen
der Interessent hatte aber zwischenzeitlich schon 500 Euro Anzahlung überwiesen obwohl ausgemacht war das Geld bei Kauf voll zu überweisen, da Bargeschäfte in der Höhe für mich unseriös sind. (telefonisch)
kaufvertrag wurde schon abgeschlossen. was du meinst ist die eigentumsübertragung, die tangiert aber nicht den kaufvertrag
wenns andersrum wäre: du hättest kein höhere angebot erhalten, er würde kneifen, dann wärest du angepisst und würdest fragen, wass man da noch machen kann. und jeder hier würde sagen "klar, schadensersatz ist drinne".
oder wenn du der käufer wärest würde hier auch jeder sagen, dass du im recht bist
Theoretisch und in der schönen BWL Recht I und Recht II Vorlesung wird das wohl stimmen.
Praktisch wird der Richter wahrscheinlich (wenn die Klage überhaupt zugelassen wird) mal müde lächeln.
Eltern verklagen ihn auf Schadenersatz. Is klar, ne.
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