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 Zitat von vmaxPeter
Hallo,
Verträge ab einem Jahr haben eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsende. Also kündigen und gut ist, egal was im Studio-Vertrag steht. Verlängerung wäre rechtens. (Gleich wie KFZ-Versicherung)
Grüße,
Peter
(keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit und keine Haftung)
Wie bei der Kfz-Versicherung???? Kfz-Versicherungen sind einjährige Verträge und haben deshalb eine Kündigungsfrist von einem Monat. Hier geht es aber um einen 18 Monatsvertrag - somit Laufzeit über einem Jahr. Hier sind die allgemeinen Kündigungsfristen nunmal 3 Monate vor Ablauf. Ich bin der Meinung (soll nicht heißen das es hundert-prozentig richtig ist) das eine 3 monatige Kündigungsfrist bei überjährigen Verträgen im allgemeinen Vertragsrecht geregelt ist. In AGB's kann jeder die allgemeinen Rechte in spezielle Rechte umwandeln. Bedingung ist, daß es keine Nachteile haben darf. Der Studiobetreiber hat die Kündigungsfrist also sogar um einen Monat verkürzt = kein Nachteil für den Kunden - also rechtens. Wie es allerdings mit der Verlängerung aussieht, da bin ich überfragt. Bei Versicherungen verlängert sich der Vertrag bei nicht rechtzeitiger Kündigung (3 Monate vor Ablauf - da meist mehrjährige Verträge) automatisch um 1 Jahr. Bei uns im Studio ist es so, ist ein Vertrag ausgelaufen, kann ich zum Ende des nächsten Monats immer kündigen.
Die Frage ist einfach, wenn die Sache mit Kündigung und Verlängerung des Vertrages so in den AGB's festgehalten ist, ob man da überhaupt ne Möglichkeit hat???? Denn wer lesen kann ist klar im Vorteil - dafür schließt man ja schließlich Verträge!
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