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  1. #11
    75-kg-Experte/in
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    @Peter

    es geht aber hier nicht um Kündigungsfristen, sondern um Verlängerungsklauseln.

    Und dazu steht in Deinem ersten Link:

    snippppppppppppppppppppppppppppppppppppp

    In Fitnessverträgen findet sich häufig die Regelung, dass sich der Vertrag um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit oder um einen bestimmten Zeitraum verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung von sechs Monaten hat der Bundesgerichtshof (Entscheidung vom 04.12.96 (AZ: XII ZR 193/95)) als wirksam angesehen.

    Vertragsverlängerungen von mehr als sechs Monaten halten die meisten Richter für nicht zumutbar. Auf Grund der erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist jedoch zu befürchten, dass die Gerichte in Zukunft auch Verlängerungsfristen bis zu einem Jahr billigen werden. Allerdings darf die Verlängerungsfrist nicht länger sein als die Grundlaufzeit.

    endsnippppppppppppppppppppppppppppppppppp

  2. #12
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    Hallo Grizabella,

    sehe ich anders, er möchte aus dem, für ihn nachteiligen Vertrag raus.

    Er hat keine Chance die automatische Verlängerung des Vertrages anzufechten. Die einzige Möglichkeit des Ausstieges besteht über die Kündigungsfrist.

    Grüße,

    Peter

  3. #13
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    Zitat Zitat von vmaxPeter
    Er hat keine Chance die automatische Verlängerung des Vertrages anzufechten. Die einzige Möglichkeit des Ausstieges besteht über die Kündigungsfrist.
    Genau DAS meine ich.
    Jetzt kündigen und zwar zum Ende der Verlängerung also Oktober (ursprüngliches Ende) plus die 6 Monate Verlängerung.

  4. #14
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    Sorry,

    habe mich vieleicht nicht richtig ausgedrückt.

    Ich meine, er soll jetzt zum 31.10.05 kündigen.
    Wenn er dies bis zum 30.09.05 tut, wäre die nach
    dem zitierten Urteil aus Hamm genannte Kündigungsfrist
    von einem Monat eingehalten.

    Kündigt er nicht bis zum 30.09.05, wird die Verlängerung nicht anfechtbar und der Vertrag endet erst am 30.04.06.

    Was möglicherweise passieren wird, ist folgendes:
    Der Studiobesitzer erkennt die Kündigung mit Hinweis auf die
    Kündigungsfrist nicht an.
    Deshalb würde ich mich in dem Schreiben
    auf die 1 Monatige Frist und das Urteil beziehen und es auf einen
    Rechtstreit ankommen lassen.
    Rechtschutzversicherung vorausgesetzt.

    Ich denke so weit muß es aber nicht kommen. Vieleicht hilft ein klärendes Gespräch der beiden Parteien und die Sache kann für beide in einer
    win-win Situation enden.

    Grüße,

    Peter

  5. #15
    75-kg-Experte/in
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    auch wieder aus Deinem Link:

    snipppppppppppppppppppppppppppp

    Die Gerichte machen es sich einfach und gehen ohne genaue rechtliche Einordnung des Vertrages davon aus, dass eine Kündigungsfrist von einem Monat angemessen ist. Längere Kündigungsfristen wurden von einigen Gerichten schon beanstandet. Nach anderer Auffassung sollen Kündigungsfristen bis zu drei Monaten zulässig sein.

    Ist eine Kündigungsfrist zwischen einem Monat und drei Monaten streitig, sollten Sie kein Prozessrisiko eingehen.

    endsnippppppppppppppppppppppppp

    *soifz*
    wer lesen kann ist wohl im Vorteil.



    Der einzige Tipp, den ich mit wirklich gutem Gewissen geben würde, ist dein letzter Vorschlag... es mal im Guten zu probieren.


  6. #16
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    ?????????????

    hy...wow da hab ich ja ne ganz schöne welle ausgelöst.

    Aber ne wirkliche antwort ...hm... mit beispielen brauch ich da doch nicht kommen!

    In meinem Vertrag steht auch der satz. "es entsteht kein ausserordentliches Kündigungsrecht"?!

    Ich hatte mal an einem 6.4.04 den Vertrag unterschrieben, also fällt jetz das kündigen selbst bei einem monat flach oder?

    Gegen die & monate kann ich wohl garnix machen, das stört mich am meisten.

    Wie verhält sich das wenn ich den Vertrag jemand überschreibe?
    Läuft bei der jenigen Person der (mein) Vertrag genauso weiter oder bekommt der/die jenige ebenfalls nen komplett neuen?

    Rob

  7. #17
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    Wenn Du den Vertrag an jemanden anderen weiter gibst, sollte dieser den Vertrag auch zu den alten Bedingungen weiterführen.

    Ich halte den Fitnessvertrag bei mir so wie einen Mietvertrag, ist auch so aufgebaut. Die Kündigungsfristen enstprechen dem BGB, so wie das unter Mietrecht zu lesen ist. So schalte ich alle Diskusionen, von wegen nicht gültiger Vertragsklauseln, von vornherein schon aus. Haltet euch doch einfach ans BGB da stehts doch drin wer was für Rechte und Pflichten hat.

    Andererseits habe ich auch schon Verträge von "Kollegen" gesehen die um die Erstlaufzeit verlängern und vor Gericht auch damit Recht bekommen haben. Sehr schwammig die ganze Sache!

  8. #18
    Sportbild Leser/in
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    .

    hallo rob,

    um auf deine frage zu antworten:

    ja...die sache mit den 6 monaten ist wirksam.
    das hat der bundesgerichtshof vor fast 10 jahren
    schon abgesegnet. da wirste wohl nix machen können.

    und den vertrag auf jemand anderen zu überschreiben
    ist auch so eine sache. das geht nur, wenn du das laut vertrag
    ausdrücklich darfst oder der betreiber damit einverstanden ist.

    gruß

    mario

  9. #19
    Discopumper/in
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    Was kann ich dagegen tun das ich trotzdem Spätestens im Januar da raus bin?
    hm wie wärs beim nächsten mal mit vertrag durchlesen ? das ist auf alle fälle ein guter anfang.

    akzeptiers, das nächste mal biste dann (hoffentlich) schlauer.

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