hallo rob,

um auf deine frage zu antworten:

ja...die sache mit den 6 monaten ist wirksam.
das hat der bundesgerichtshof vor fast 10 jahren
schon abgesegnet. da wirste wohl nix machen können.

und den vertrag auf jemand anderen zu überschreiben
ist auch so eine sache. das geht nur, wenn du das laut vertrag
ausdrücklich darfst oder der betreiber damit einverstanden ist.

gruß

mario