Bei einer Einberufung zum Grundwehrdienst, wohin auch immer, hast du nur die Möglichkeit den Vertrag für die Zeit ruhen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch bei Kommandierungen. Einzig bei Versetzung (soweit diese weiter als 30 Km ist) hast du die Möglichkeit zur Kündigung.


Grüße!