Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
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    Vertragskündigung wegen Einberufung

    Hi bin ab April zum Bundeswehreinsatz einberufen, soweit ich weiß kann ich dann meinen Fitnessstudiovertrag kündigen. Ist das so richtig oder ist es Rechtens das der Fitnessstudiobetreiber auf das Ruhen des Vertrages bestehen kann?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  2. #2
    75-kg-Experte/in
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    @Tiefkühlhamster

    Einberufung zur BW, Schwangerschaft, Wohnungswechsel mehr als 30km sind meines Wissens sofortige Gründe Fitness-verträge aufzuheben.

    Ich als Chef handhabe es bei BW so wie oben besschrieben, es sei denn der Betreffende wird nach seiner Grundi so Heimatnah versetzt das er weiterhin trainieren kann und natürlich möchte. Dann lasse ich während der Grundi den Vertrag ruhen und dann gehts wieder los.

    Ich weiss ja jetzt nicht ob du weiterhin in deinem alten Gym nach der Grundi oder gesamten BW wieder trainieren möchtest.

    gruss
    herm

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    ne ich will da nicht mehr trainieren also wie ist die Rechtslage? Vielen Dank für die bisherige Auskunft!

  4. #4
    Discopumper/in
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    er schrieb doch, dass er in den einsatz geht und nicht zur grundausbildung. und kosovo oder afganistan ist meiner meinungnicht heimatnah

  5. #5
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    Ne ich habe mich wohl falsch ausgedrückt, also ich meine den Grundwehrdienst. Heimatnah kann man das nicht nennen ich brauch ca. 4-5 Stunden mit dem Zug !

  6. #6
    Discopumper/in
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    also kündigung ist rechtens, wenn der chef sagt ist nicht, dann lass es dir bestätigen, dass du da warst und das gesagt hast

  7. #7
    Eisenbeißer/in
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    Du musst natürlich weiter zahlen. Es ist dein Problem, ob du zum Bund musst, nicht das deines Studio-Besitzers, wo kämen wir da hin!!
    4-5 Stunden mit dem Zug sind dir sehr wohl zumutbar.


















    Nee, ist natürlich ein Kündigungsgrund gemäß § 314 I BGB

  8. #8
    Discopumper/in
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    LoL wollte gerad echt schon: Was bisten du fürn Ar.schloch schreiben ^^, wenn ich nich doch bis ganz nach unten gescrollt hätte ^^

  9. #9
    Neuer Benutzer Avatar von Donky
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    Bei einer Einberufung zum Grundwehrdienst, wohin auch immer, hast du nur die Möglichkeit den Vertrag für die Zeit ruhen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch bei Kommandierungen. Einzig bei Versetzung (soweit diese weiter als 30 Km ist) hast du die Möglichkeit zur Kündigung.


    Grüße!

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