@Dream

Es ist nicht "mein Fall", sondern der des Landgerichts. Es ist auch generell schwierig, auf Urteile zu referenzieren, die erst in der Zukunft gesprochen werden. Daher bleibt solch einfachen Menschen wie mir und den ganzen anderen dummen Juristen auf der Welt (ausgenommen Wahrsagerjuristen und Zeitreisejuristen) nix anderes übrig, als auf vergangene Urteile zu verweisen. Das allseits bekannte Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist übrigens bereits seit dem 1. Januar 1900 in Kraft und unser Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seit 1949. Über beides bist Du sicherlich schon hinaus, da DU ja im Gegensatz zu mir in der Gegenwart lebst.

Du bist doch Studiobesitzer, verkaufst Deine Eiweißdrinks und schrubbst ab und an durch die Dusche. Manchmal schickst Du auch lustige Fragebögen an Ärzte. Das sind übrigens die Leute, die für ihre Qualifikation ein sechsjähriges Hochschulstudium absolvieren mußten. Was hast Du eigentlich vorzuweisen? Bleib doch einfach bei Deinen Leisten und gib hier nicht Deine nicht vorhandenen juristischen Kentnisse zum Besten.

Ich nenne hier Urteil und Aktenzeichen mit Link auf den VOLLSTÄNDIGEN Text des Urteils und Du brabbelst irgend etwas von Google. Ist ja keine Schande, wenn man als Eiweißdrinkverkäufer nix von Gerichtsurteilen versteht. Dann soll man aber auch mal einfach die ****** halten können, wenn man keine Ahnung hat.