gibt mitlerweile mehrere urteile zu eigenen getränken im studio, verbieten kann der studio-inhaber zb. glasflaschen aus sicherheitsgründen und essen auf der trainingsflächen aus hygienischen gründen ABER wenn er selber in gläsern oder glasflaschen ausschenkt hat er schon n prob., Begründung: Vertrag ist über die benutzung der trainingsfläche geschlossen und nicht über die bewirtung ( daher nicht vergleichbar mit gaststätte ) somit wird jede agb regel ( auch wenn ihr diese unterschrieben habt hinfällig, der kann auch noch nichtmahl aus diesem grund den vertrag kündigen )...
clarc
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