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  1. #1
    75-kg-Experte/in
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    279

    Kündigung Fitnessstudio wg. Krankheit

    hallo,
    meine Freundin ist seit längerem schwer Krank, was sich auch noch auf unbestimmte Zeit fortsetzen wird.

    Ihren Vertrag im Fitness-Studio wollte sie daher ausserordentlich Kündigen. Das Einschreiben mit dem Atest vom behandelnden Artzt hat sie nun beantwortet bekommen. Das Studio schreibt, dass sie der ausserordentlichen Kündigung wiedersprechen und ihren Vertrag höchstens für die Krankheitsdauer pausieren lassen wollen.

    Kann meine Freundin ausserordentlich kündigen oder ist das Studio im Recht?

    vielen Dank,
    Marcus

  2. #2
    Fiese Fratze Avatar von Frame77
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    klar kann sie das. gibts zig urteile zu ->google.

  3. #3
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    761
    Blub @ Frame die Zeiten mit Gefälligkeitsattesten ist vorbei, dazu gibts ne menge Urteile.


    Das kommt drauf an was im Attest steht.

    Bei so schwammigen Sachen wie "kann auf unbestimmte Zeit nicht mehr am Fitnesssport / Krafttraining teilnehmen" hat das Studio recht. Das sieht immer sehr nach "Gefälligkeitsattest" aus.

    Ein Attest sollte (muss) immer eine voraussichtliche Dauer enthalten also von....bis... . Ist ein Ende nicht voraussehbar, müssen Folgeatteste ausgestellt werden die die Pausenzeiten verlängern. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher deshalb ohne Gewähr, bei Krankheit von länger wie 2 Jahren kann ausserordentlich gekündigt werden.

  4. #4
    Sportstudent/in Avatar von powersofti
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    Außerordentliche Kündigung

    Neben der ordentlichen Kündigung von Vertragsverhältnissen ist immer die außerordentlichen, also fristlosen Kündigung zu beachten. Das außerordentliche Kündigungsrecht gemäß §§ 626, 543, 314 BGB darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

    Voraussetzung ist aber, dass der Kunde einen wichtigen Grund nachweisen kann, der eine Fortsetzung des Vertrages für ihn unzumutbar macht. Wann ein solcher wichtiger Grund vorliegt, muss in jedem Einzelfall bestimmt werden, da eine Abwägung zwischen den Interessen des Kunden und den Interessen des Anbieters vorzunehmen ist.

    Kündigungsgründe aus der Sphäre des Kunden:

    Eine dauerhafte Erkrankung des Kunden, die bei Vertragsschluss nicht bekannt war und dazu führt, dass der Kunde am Training nicht teilnehmen kann. Die Krankheit muss im Streitfall durch ärztliches Attest nachweisbar sein.
    http://www.vis.bayern.de/recht/diens...essstudios.htm

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