Hallo, ich habe ein Schmuckstück bei Ebay als Sofortkaufangebot mit der
Option auf Preisvorschlagen eingestellt gehabt. Nun bekam ich eine Preisvorschlag von
13000Euro, der Interessent nahm auch telefonisch kontakt mit mir auf. Ich sagte ihm, dass der
Preis tendenziell ok sei, ich aber den Vorgang durch meine Eltern absegnen lassen muss.

Er meinte daraufhin er sendet mir eine Email mit Kaufbestätigung,
in welcher er auch angab entweder bar vor Ort zu bezahlen oder zu überweisen. Wir können
dieses Geschäft laut ihm auch gern ausserhalb von Ebay machen, er hätte da kein Problem
damit und ich spare mir die Gebühren.

Ich sendete ihm daraufhin meine Kontonummer und wir
vereinbarten vorab dass er den gegenstand in 10 Tagen persönlich abholen wird. Ich
informierte ihn per Whatsapp das es klargeht. Die Ebay Auktion lief im Hintergrund
weiter, ich sagte erst wenn Geld da ist beende ich. Nun passte der Betrag meinen Eltern doch
nicht, der Interessent hatte aber zwischenzeitlich schon 500 Euro Anzahlung überwiesen
obwohl ausgemacht war das Geld bei Kauf voll zu überweisen, da Bargeschäfte in der Höhe für
mich unseriös sind. (telefonisch)

Mittlerweile hatte jemand einen Preisvorschlag über 14800
Euro gemacht, welchem ich meinen Eltern nach zustimmen sollte. ALso nun ist die Kette über
Ebay verkauft, zumindest offiziell, bezahlt wurde bis dato nichts. Jetzt die Interessante Sache:
Ich bekam von dem vermeintlichen ersten Käufer eine SMS mit dem Inhalt er werde die Sache
seinem Anwalt übergeben, da ein Schriftverkehr besteht dass ich ihm die kette verkaufen werde.
Die Anzahlung hab ich direktem Wege wieder Rücküberwiesen, also da gibt es keine Probleme.
Der vermeintliche erste Käufer hat nun gesehen, dass die Kette nun offiziell für 1250Euro mehr
verkauft wurde als er Geboten hatte und verlangt nun 625Euro entschädigung, oder er schaltet
in dem Fall seinen Anwalt ein.

Vom schriftlichen: Ich habe ihn mehrmals telefonisch als auch
danach per whatsapp darauf hingewiesen dass ich den Vorgang letztendlich nicht alleine zu
entscheiden habe, ER hat mir eine förmliche Kaufbestätigung gesendet auf meine
Emailadresse, ich habe nichts dergleichen bestätigt oder zurückgeschrieben, nur eben ein laxes
"geht ok, so machen wirs" 10. Januar, ok usw... alles auf whatsapp. Also wie gesagt nie etwas
unterschriebenes, förmliches oder sonstwas von meiner Seite aus. nur eben schonmal
Kontonummer gesendet und vollen Namen damit er Anzahlen kann, denn Anfangs war es für
meine Eltern ok um diesen Peis zu verkaufen..

Nur haben sie es dann doch offiziell über
ebay abhandeln wollen weil sie dem ganzen nicht getraut haben und das wars. Dann kam eben
auch noch der höhere Preisvorschlag dazu, und dann wurde die Auktion beendet mit dem
Verkauf der Kette um 14500 Euro an einen anderen Bieter.

Kann mir nun der erste vermeintliche
Käufer rechtlich gesehen etwas? Danke euch!