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AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von LP22
Theoretisch und in der schönen BWL Recht I und Recht II Vorlesung wird das wohl stimmen.
Praktisch wird der Richter wahrscheinlich (wenn die Klage überhaupt zugelassen wird) mal müde lächeln.
Eltern verklagen ihn auf Schadenersatz. Is klar, ne.
Du bist ja scheinbar der allerschlaueste hier. Mal abgesehen von dem Prozess zwischen Eltern und Kind, warum genau soll die Klage wegen des Kaufvertrags nicht zugelassen werden?
Erklär mal.
 Zitat von Meister Popper
man muss den käufer schützen. der nimmt ja an, dass der besitzer auch der eigentümer ist. sonst würden ja kaum noch geschäfte getätigt werden.
beim geklauten sachen soll der käufer nicht geschützt werden. der verkäufer wird geschützt, weil er die sachen ja nicht fahrlässig aus der hand gab.
Ich steh grad aufm Schlauch...der Verkäufer wird beim Verkauf von Hehlerware geschützt???
Geändert von alkmaster (05.01.2013 um 02:00 Uhr)
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