@andi, wenn dus jedes mal schaffst per anwalt die leute einzuschüchtern finde ich das recht geil und freut mich auch echt für dich, oder deine kunden sind so deppert und holen sich nen atest über ihren heuschnupfen. Ich glaube jedenfalls nicht das ein deutsches gericht im ernstfall einen studiobesitzer (der selbst erhebliches eigeninteresse hat!) als gültige prüfinstanz für ein ÄRZTLICHES atest ansieht, ansonsten könnte der trainierende ja deine anzweiflung auch nach belieben anzweifeln, du bist als studiobesitzer schliesslich ein gleichberechtigter vertragspartner und nicht herscher über gut und böse....